Abstammungsprinzip bezeichnet das Prinzip, nach dem ein Staat seine Staatsbürgerschaft an Kinder verleiht, deren Eltern (oder mindestens ein Elternteil) selbst Staatsbürger dieses Staates sind. Es wird auch Ius sanguinis (auch Jus sanguinis und vereinzelt ius sanguis; lateinisch ius sanguinis ‚Recht des Blutes‘, auch als Blutrecht bezeichnet; vgl. Blutsverwandtschaft) genannt.
Es gilt in den meisten Staaten allein oder in Verbindung mit dem Geburtsortsprinzip und kann nachrangig sein gegenüber ausschließenden Prinzipien wie der Vermeidung mehrfacher Staatsbürgerschaften (z. B. in China) oder früher weit verbreiteten und immer noch anzutreffenden Bedingungen an Geschlecht, Religion oder Ethnie.
Das insbesondere im angelsächsischen Rechtskreis herrschende Ius soli („Recht des Bodens“) ist ein anderes Prinzip des Staatsbürgerschaftserwerbs und knüpft an den Geburtsort an. Es wird in manchen Staaten (z. B. Frankreich) neben dem Ius sanguinis oder in Ergänzung zu diesem praktiziert. In den meisten Staaten gilt eine Mischung beider Erwerbsprinzipien.