Agnat

Agnat (von lateinisch agnatus „der Hinzu-/Nachgeborene“) bezeichnete im Römischen Recht einen männlichen Blutsverwandten, der in ununterbrochener männlicher Linie und ehelich legitimiert von einem gemeinsamen Ahnherrn abstammt. Cognat oder Kognat („mitgeboren“) umfasste alle anderen Blutsverwandten inklusive weiblicher.


Agnat

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