In Europa versteht man unter Allgemeinmedizin den ersten medizinischen Kontaktpunkt im jeweiligen Gesundheitssystem. Sie gewährleistet dabei einen offenen und unbegrenzten Zugang für alle Nutzer und für alle Gesundheitsprobleme, unabhängig von Alter, Geschlecht oder anderen Merkmalen der betroffenen Person. Sie ist eine eigene wissenschaftliche Disziplin mit eigenen Lehrinhalten, ein klinisches Spezialgebiet, das auf die Primärversorgung ausgerichtet ist.[1] In Deutschland ist die Allgemeinmedizin eines der 33 Fachgebiete der Medizin. Die Weiterbildungswege und -zeiten unterscheiden sich dabei von Land zu Land. Im Jahr 1978 erklärt die WHO in der Deklaration von Alma-Ata Gesundheit zu einem Menschenrecht. In dieser Erklärung wird der Begriff der Primary Health Care (offizielle deutschsprachige Übersetzung: Primäre Gesundheitsversorgung[2]) geprägt, der seitdem international für den ersten Zugang zum Gesundheitswesen üblich ist.[3]