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Autorisierung

Eine Autorisierung (von lateinisch auctorare ‚verbürgen, bekräftigen, bestätigen‘)[1] ist im weitesten Sinne eine Zustimmung oder Erlaubnis, spezieller die Einräumung von Rechten gegenüber interessierten Rechtssubjekten, gegebenenfalls als Nutzungsrecht gegenüber Dritten.

  1. Karl Ernst Georges: Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch. 8., verbesserte und vermehrte Auflage. Hahnsche Buchhandlung, Hannover 1918 (zeno.org [abgerufen am 23. Juli 2019] Im Wörterbuch ist wie im Lateinischen üblich die Erste Person Singular Indikativ Präsens Aktiv lateinisch auctoro angegeben.).

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