Als Blasmusik bezeichnet man je nach Definition die ausschließlich oder überwiegend von Blasinstrumenten aufgeführte Musik als Abgrenzung zur reinen Streichmusik oder gemischten Besetzung.[1] Im weiteren Sinne umfasst sie alle entsprechenden Musikgattungen bzw. Stilrichtungen, womit sie auch von Bläserensembles gespielt wird, wie z. B. Alta musica und Jagdhorn-Ensemble, Hornquartett oder Blechbläserquintett, das klassische Bläserquintett, die Harmoniemusik, Blasorchester/Blaskapelle, die Janitscharenmusik, Brass Band, Italienische Banda, der evangelische Posaunenchor sowie Spielmanns- und Fanfarenzug.[2]
Im engeren Sinne wird Blasmusik auch nur auf die „auf großräumige Wirkung abgestimmte meist volkstümliche Musik für Blasorchester und Militärkapellen“ bezogen. Kunst- oder Kammermusik in kleinen oder größeren Besetzungen wird dann als Bläsermusik definiert.[3] Zu letzterer können aber je nach Betrachter auch beispielsweise von Bläsern interpretierte Swing- und Jazzmusik zählen.[4]