Mit Charta (Pl. Chartas, Aussprache [[1] lateinisch charta ‚Papierblatt, Schreibbogen‘, entlehnt aus altgriechisch χάρτης chártēs, möglicherweise mit dem ägyptischen Wort kheret-aa ‚Schreiberkästchen‘ verwandt) bezeichnet man die für das Staats- und Völkerrecht grundlegenden Urkunden.
];In der Diplomatik wird die Charta als frühmittelalterliche Urkundenform von der Notitia abgegrenzt: Die Charta ist eine dispositive Urkunde, die in der ersten Person und im Präsens formuliert ist, während die Notitia als Beweisurkunde in der dritten Person und im Perfekt formuliert ist. Die Charta war im frühen und hohen Mittelalter besonders im südlichen Europa (Italien, Spanien, Südfrankreich) in Gebrauch.
Im übertragenen Sinn wird der Begriff auch für Satzungen oder Selbstverpflichtungen nichtstaatlicher Organisationen verwendet. So gibt es z. B. Chartas von Künstlergruppen, Wissenschaftlern oder Berufsgemeinschaften.
Bekannte Chartas sind:
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