Als Derogation (Teilaufhebung, teilweise Außerkraftsetzung,[1] von lat. derogare = teilweise abschaffen) wird in der Rechtswissenschaft der Umstand bezeichnet, dass ein Gesetz die Gültigkeit eines anderen teilweise aufhebt,[2] im kanonischen Recht auch Obrogation genannt. Als Abrogation wird dagegen die vollständige Aufhebung einer Rechtsnorm durch eine andere bezeichnet.[3]