Die Desinvestition (auch Devestition; englisch divestment oder englisch disinvestment) bezeichnet in der Betriebswirtschaftslehre in einem Unternehmen die Kapitalfreisetzung durch die Veräußerung von Vermögensgegenständen, also die Umwandlung von Sach- oder Finanzwerten in liquide Mittel. Eine Desinvestition kann auch durch ein Spin-off (Abspaltung) erfolgen (in diesem Fall erhalten die Gesellschafter einen Anteil an einem neuen Unternehmen). Gegensatz der Desinvestition ist die Investition.
Das Wort „Desinvestition“ nimmt unmittelbar Bezug auf den Begriff „Investition“ und bedeutet aus dieser Sicht „Beendigung oder Aufhebung einer Investition“.[1] Diese Art der Kapitalbeschaffung stellt eine Form der Innenfinanzierung dar: Es handelt sich um die Wiederbeschaffung von früher investierten Mitteln, die somit erneut für Investitionen oder Begleichung von Verbindlichkeiten beziehungsweise Verbesserung der Liquidität, zur Verfügung stehen. Durch die Desinvestition wird die bisherige Kapitalbindung aufgehoben, bilanziell liegt ein Aktivtausch vor.
Der englische Begriff Divestment wird auch häufig als Schlagwort für verschiedene Kampagnen zum Entzug von Kapital aus Unternehmen oder Staaten verwendet, die ihren Gewinn mit kritisierten Zwecken erzielen. Im Zusammenhang mit dem Abzug von ausländischen Direktinvestitionen aus sanktionierten Staaten spricht man auch von englisch divestiture.[2] Divestment ist Teil des ethischen Investments.