Als Ehrenstrafe wurden im Mittelalter und der Frühen Neuzeit Leibes- und Lebensstrafen bezeichnet, die den Verlust oder die Beeinträchtigung der Ehre zur Folge hatten.[1] Sie führten per Gerichtsurteil zur Ehrlosigkeit (infamia juris), was die Minderung der Rechtsfähigkeit (z. B. der Anklage-, Testier-, Zeugen-, Amts- und Weihefähigkeit) bis hin zu völliger Rechtlosigkeit (Bann, Exkommunikation) des Verurteilten selbst und zum Teil auch seiner Nachkommen bedeutete.[2]