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Ehrenstrafe

Erhängen mit auf dem Rücken zusammengebundenen Händen als Ehrenstrafe (Detail eines Gemäldes von Antonio Pisanello, 1436–1438).

Als Ehrenstrafe wurden im Mittelalter und der Frühen Neuzeit Leibes- und Lebensstrafen bezeichnet, die den Verlust oder die Beeinträchtigung der Ehre zur Folge hatten.[1] Sie führten per Gerichtsurteil zur Ehrlosigkeit (infamia juris), was die Minderung der Rechtsfähigkeit (z. B. der Anklage-, Testier-, Zeugen-, Amts- und Weihefähigkeit) bis hin zu völliger Rechtlosigkeit (Bann, Exkommunikation) des Verurteilten selbst und zum Teil auch seiner Nachkommen bedeutete.[2]

  1. Andreas Deutsch: Ehrenstrafe Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte Bd. 1, abgerufen am 17. Juli 2021.
  2. Ehrlosigkeit Kleine Enzyklopädie des deutschen Mittelalters, gegründet durch Peter C. A. Schels, abgerufen am 17. Juli 2021.

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