Als Elternzeit wird in Deutschland ein Zeitraum unbezahlter Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes bezeichnet. Auf diese Freistellung haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch. Dieser Anspruch ist zusammen mit anderen Bestimmungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz festgelegt.