Der Titel Erbprinz oder Erbprinzessin bezeichnet in regierenden Fürstenfamilien dasjenige Kind, das für die Erb- und Rechtsnachfolge des oder der Regierenden vorgesehen ist (Präsumtion), während mögliche Geschwister unberücksichtigt bleiben. Bei der Heirat eines Erbprinzen erhält seine Ehefrau den Titel Erbprinzessin. In kaiser- und königlichen Herrscherfamilien werden hingegen vorgesehene Thronfolger als Kronprinzessin oder Kronprinz betitelt, sowie die Ehefrau eines Kronprinzen (nach demselben Schema) Kronprinzessin.