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Europol

Europäisches Polizeiamt
EUROPOL
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Der neue Hauptsitz in Den Haag
Englische Bezeichnung European Police Office
Französische Bezeichnung Office européen de police
Niederländische Bezeichnung Europese Politiedienst
Organisationsart Agentur der
Europaische Union Europäischen Union
Status Einrichtung des europäischen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit
Sitz der Organe Den Haag, Niederlande Niederlande
Vorsitz Belgien Catherine De Bolle
Gründung 1. Juli 1999
EUROPOL

Europol oder Europäisches Polizeiamt ist eine Polizeibehörde der Europäischen Union mit Sitz im niederländischen Den Haag. Sie soll die Arbeit der nationalen Polizeibehörden Europas im Bereich der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität (OK) koordinieren und den Informationsaustausch zwischen den nationalen Polizeibehörden fördern. Der Grundgedanke von Europol ist die Zusammenführung von bi- und multilateralen Übereinkommen wie TREVI (französisch Terrorisme, Radicalisme, Extremisme et Violence Internationale), Schengener Abkommen und der European Drug Unit (EDU). Arbeitsbereiche sind unter anderem die Terrorismusbekämpfung, die Bekämpfung und Prävention des illegalen Waffenhandels, des Drogenhandels, der Kinderpornografie und der Geldwäsche. Direktorin von Europol ist seit Mai 2018 die Belgierin Catherine De Bolle.

Seit 1. Januar 2010 ist Europol eine Agentur der Europäischen Union, wie CEPOL und Eurojust. Die offiziellen Arbeitssprachen der Europol sind die Amtssprachen der Europäischen Union. Die Anbindung an die nationalen Strafverfolgungsbehörden erfolgt durch Verbindungsbeamte (sog. „ELOS“ – Europol-Liaison Officers). Über diese Verbindungsbeamten wird Dienst- und Rechtsaufsicht durch die jeweiligen Justiz- und Innenminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgeübt.

Die Zweigstellen von Europol finden sich mittlerweile in jedem EU-Mitgliedstaat, gegenwärtig sind die Nationalen Stellen Europols für die Bundesrepublik Deutschland und Österreich beim jeweiligen Bundeskriminalamt eingerichtet.[1] Neben einigen Ausnahmen kann Europol grundsätzlich dann ermitteln, wenn Verbrechen in mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten verübt wurden und zum Zuständigkeitskatalog der EU gehören.[2]

  1. Europol. In: Bundesministerium für Inneres. Abgerufen am 12. April 2022.
  2. Europol. In: Bundeskriminalamt. Bundeskriminalamt, abgerufen am 14. April 2018.

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