Eine Exilregierung ist die Regierung eines Landes, die außerhalb ihres Staatsgebietes oberste Funktionen eines Staates beansprucht und wahrnimmt, weil sie an deren Ausübung auf eigenem Territorium gehindert ist. Hinderungsgründe können darin liegen, dass das Staatsgebiet von einer anderen Macht besetzt ist oder von einer anderen, als illegitim angesehenen Regierung kontrolliert wird.
Völkerrechtliche Grundsätze für die Anerkennung einer Exilregierung durch andere Staaten oder die Staatengemeinschaft gibt es nicht. Bei der Ausübung ihrer Regierungsfunktionen ist sie auf die Hilfe des Aufenthaltsstaates und anderer verbündeter Staaten angewiesen. Indem sie der Ansprechpartner anderer Staaten bleibt oder wird, gewinnt sie den Charakter einer Rechtspersönlichkeit. Eine ausdrückliche Anerkennung ist nicht erforderlich, wenn Rechtskontinuität besteht, wie beispielsweise im Fall einer geflüchteten legalen Regierung.
Exilregierungen mangelt es häufig an demokratischer Legitimation. Da in einem besetzten Land für gewöhnlich keine freien Wahlen zu erwarten sind, kann das Volk keinen Einfluss auf seine Exilregierung nehmen.