Fangschienen, manchmal auch Beischienen, Führungsschienen, Zwangsschienen, Leitschienen oder Entgleisungsschutz, fachsprachlich Führungen, umgangssprachlich Angstschienen, sind Metallprofile zum Auffangen von außer Kontrolle geratenen Fahrzeugen (z. B. Schienenfahrzeuge, Fahrkörbe von Aufzügen). Bei Vollbahnen sind Fangschienen meist als abschnittsweise innerhalb der Fahrschienen eines Gleises verlaufende Metallprofile ausgeführt. Nach einer Entgleisung sollen sie die Räder des entgleisten Fahrzeuges so auffangen, dass die Radsätze (die „Achsen“) nicht seitwärts aus dem Gleis ausscheren und die Fahrzeuge folglich nicht kippen und sich nicht querstellen.
Bei Aufzügen ist die Fangschiene als Metallprofil ausgeführt, an dem nach EN 81-22:2014 die Fangvorrichtung angreifen kann. Bei Aufzügen ist sie nach EN 81-22:2014 zu unterscheiden von der Führungsschiene, welche zur Führung des Laufwagens, des Gegengewichts oder des Ausgleichsgewicht dient, und der Schutzschiene, die den Laufwagen innerhalb des Lichtraumprofils hält.