Flachdächer (Abkürzung FD) sind Dächer mit einer Dachneigung von weniger als 10°.[1][2]
Manche Quellen nennen eine Obergrenze von 5° (8,8 %).[3] In der EN 1991-1-4 Artikel 7.2.3 wird bei einem Winkel von bis zu 5° von einen Flachdach gesprochen.
In deutschen Bauordnungen findet sich keine eindeutige Aussage zur Dachneigung von Flachdächern.
↑OLG München Urteil vom 8. Juni 2004, Az. 1 U 1976/04.
↑In der Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV), der TA Luft sowie in der Richtlinie VDI 3781 wird bei der Festlegung von Mindestschornsteinhöhen zwischen Dächern mit einer Dachneigungen von bis zu 20° (Flachdach) und einer Dachneigung ab oder von mehr als 20° (Steildach) unterschieden.