Fluchttreppe

Außenliegende Fluchttreppen
Fluchttreppe für das Ober- und Dachgeschoss des Peilsteinhauses, die durch „Überhöhung“ gleichzeitig als Aussichtsturm dient (2013 errichtet)[1]

Als Fluchttreppe oder Feuertreppe bezeichnet man eine Treppe, die als Fluchtweg dient, um einem plötzlich auftauchenden, gefährlichen Ereignis, insbesondere einem Brand, auf sicherem Weg zu entkommen. Sie steht für die normale Erschließung eines Gebäudes nicht zur Verfügung. Meistens handelt es sich dabei um außenliegende Stahltreppen. Feuertreppen im Inneren erfordern auch einen entsprechend feuerbeständigen Treppenraum und eventuell feuerbeständige Flure zum Ausgang.

In den Bauordnungen der deutschen Bundesländer wird der Begriff notwendige Treppe verwendet. Demnach hat zu jedem Aufenthaltsraum oder Arbeitsraum mindestens eine notwendige Treppe zu führen.

Treppen an einem Tunnelnotausgang im Gelände
  1. ÖAV Sektion Österreichischer Gebirgsverein: Peilsteinhaus; abgerufen am 13. Dez. 2019

Fluchttreppe

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