Eine Frequenzzuteilung ist – entsprechend Artikel 1.18 der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk) der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) – definiert als «Von einer Verwaltung erteilte Genehmigung für eine Funkstelle zur Benutzung einer Funkfrequenz oder eines Frequenzkanals unter genau festgelegten Bedingungen[1].»