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Gartenhaus

Schlichtes Gartenhaus in Fachwerkbauweise (Rothenburg ob der Tauber)

Ein Gartenhaus ist ein kleines Gebäude, das zunächst in einem Garten zur Unterbringung von Gartengeräten gedacht war.[1] Später wurde das Gartenhaus als Gartensaal zum Schutz gegen Witterung oder für einfache Wohnzwecke errichtet wurde, ist in der Barockzeit oft differenziert gestaltet und bedeutend groß. Es kann dann als Belvedere, Aussichtstempel, als Pavillon oder Lustschloß am Abschluss einer Gartenanlage stehen. Sonderformen nehmen dem damaligen Zeitgeschmack entsprechend auch ostasiatischen Formen an („Pagode“, „Chinesisches Haus“). Größere Anlagen von Gartenhäusern, oft noch mit Flügeln oder mit im Kreis geschlossenen Anbauten („Zirkel“) versehen, nennt man manchmal auch Orangerie.[1]

Abweichend von dieser Grundbedeutung kann mit Gartenhaus auch ein gewöhnliches Wohnhaus gemeint sein, das im Garten bzw. auf dem Grundstück hinter dem der Straße zugewandten Haupthaus angeordnet ist. Insbesondere bei den Berliner Mietskasernen ist diese Terminologie verbreitet. Ein Berliner Gartenhaus ist ein mehrstöckiges Hinterhaus, welches die Parzelle hinten querstehend abschließt.

Barockes Gartenhaus in einem Jagdstern. Schlossanlage Siebenbrunn.
Gartenhäuschen Königstraße in Arnsberg
  1. a b Hans Koepf, Günther Binding: Bildwörterbuch der Architektur. Mit englischem, französischem, italienischem und spanischem Fachglossar (= Kröners Taschenausgabe. Bd. 194). 4., überarbeitete Auflage. Kröner, Stuttgart 2005, ISBN 3-520-19404-X (Digitalisat auf moodle.unifr.ch, abgerufen am 18. August 2024), S. 200 f: Gartenhaus.

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