Die Gerechtsame ist eine veraltete Bezeichnung für eine Berechtigung, ein Nutzungsrecht, Privileg oder Vorrecht an etwas.[1] Dieses oder das Wort Gerechtigkeit wurden bis ins 19. Jahrhundert in jenem Sinn verwendet. Entsprechend hieß es in der 1811er Ausgabe des Grammatisch-kritischen Wörterbuchs der hochdeutschen Mundart: „Die Gerechtsame… [ist] die in einem Rechte oder Gesetze gegründete Befugniß“.[2]
- ↑ Renate Wahrig-Burfeind (Hrsg.): Wahrig Deutsches Wörterbuch. Mit einem Lexikon der Sprachlehre. 8., vollständig neu bearbeitete und aktualisierte Auflage, Wissenmedia Verlag, Gütersloh / München 2010, ISBN 978-3-577-10241-4, Gerechtsame, S. 602, Sp. 3.
- ↑ Johann Christoph Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart. 2. Theil, von F–L. B. Ph. Bauer, Wien 1811, Gerechtsame, S. 581–582 (Volltext in Münchener Digitalisierungszentrum; abgerufen am 4. März 2019).