Das Gerundivum oder Gerundiv, auch participium necessitatis („Partizip der Notwendigkeit“, von lateinisch necessitās), ist ein von einem Verb abgeleitetes Adjektiv (Verbaladjektiv) mit passivischer Bedeutung, das meist eine Notwendigkeit oder bei Verneinung Unmöglichkeit ausdrückt, oftmals mit aufforderndem Charakter.
Im Lateinischen hat das Gerundivum wie auch das aus dem Gerundivum entstandene Gerundium das Bildungselement -nd. Während das Gerundium als substantivische Verbalform nur die drei Endungen -i, -o, -um hat (Dativ und Ablativ sind gleich), stehen dem Gerundivum als Adjektiv auf -us, -a, -um alle Endungen der a- und o-Deklination zur Verfügung. Gerundivum und Gerundium sind nicht immer einfach voneinander zu unterscheiden.[1]
Im Deutschen wird aufgrund der vergleichbaren Funktion eine Partizipform, die vom zu-Infinitiv abgeleitet ist, manchmal als Gerundiv bezeichnet (auch: zu-Partizip),[2] zum Beispiel: „der noch zu zahlende Restbetrag“. Diese Gerundiv-Konstruktion verhält sich im Ganzen hier als Attribut zum Substantiv und wird wie ein Adjektiv in der Form an das Substantiv angepasst (Kongruenz). Möglich ist dann auch die Substantivierung des zu-Partizips („das zu Lobende“). Im Deutschen sind einige Zu-Partizipien als Substantivierungen lexikalisiert (so z. B. „der/die Auszubildende“).[3] Das deutsche Gerundiv ist eine vergleichsweise junge Entwicklung: Es ist erst ab dem 17. Jahrhundert bezeugt und blieb noch längere Zeit auf die Kanzleisprache beschränkt.[4]