Der Begriff Gottesbezug bezeichnet einen religiösen Verweis auf Gott.
Ein solcher Verweis findet sich beispielsweise in der Präambel von Verfassungen. Gemeinhin wird hierbei zwischen der invocatio dei ‚Anrufung Gottes‘, und der nominatio dei ‚Nennung Gottes‘, unterschieden. Während bei der nominatio dei Gott in der Verfassung lediglich genannt wird, wird im Falle einer invocatio dei die Verfassung im Namen Gottes erlassen.[1]