Als Gruft (semantisch von griechisch krypta über vulgärlateinisch crupta für einen unterirdischen Kirchenraum; etymologisch eine Abstraktbildung zum Verb graben[1]) wird zumeist eine Räumlichkeit bezeichnet, die zur Bestattung von Särgen, Sarkophagen und Urnen von Verstorbenen dient. Der wesentliche Unterschied zwischen der Gruft- und der Erdbestattung besteht darin, dass der Sarg bei der Gruftbestattung nicht direkt der Erde übergeben, sondern in einem eigens dafür bestimmten Raum abgestellt wird.[2] Die Definition der Städtischen Friedhofsverwaltung Wien lautet: „Grüfte sind ausgemauerte Gräber.“[3]
Seltener wird auch das bei einer Erdbestattung für die Aufnahme des Sarges ausgehobene, nicht ausgemauerte „Erdloch“ als Gruft bezeichnet;[4] entsprechend bezeichnet das Verb gruften die Tätigkeit des Aushebens auf Friedhöfen. Dieser Artikel behandelt nicht solche ausgehobenen gewöhnlichen Erdgräber, jedoch einige Übergangsformen zwischen Erdgrab und Gruft („gruftartige Gräber“ sowie Erdgrüfte mit einer festen Umhüllung des Sarges).