Ein Kirchenkreis ist in einigen evangelischen Kirchen ein Zusammenschluss mehrerer benachbarter Kirchengemeinden.
In anderen Kirchen heißt die vergleichbare Ebene in der Verwaltungshierarchie Kirchenbezirk, Dekanat, Propstei, Ephorie, Superintendentur oder in der Lippischen Landeskirche Klasse. In älterer Literatur findet sich auch der Begriff der Kreisgemeinde.[1]
Der Kirchenkreis ist meist eine rechtsfähige kirchliche Körperschaft des öffentlichen Rechts.