Kirchweihe oder Kirchenweihe (kirchenrechtlich: lateinisch dedicatio ‚Widmung, Einweihung‘, veraltet auch consecratio ‚Heiligung‘;[1] griechisch καθιέρωσις kathiérōsis, deutsch ‚Weihung, Einweihung‘ oder ἐγκαίνια enkaínia, deutsch ‚Erneuerungsfest‘) ist der Akt der festlichen Weihe einer Kirche, durch den der Kirchenraum der Kirchengemeinde zum liturgischen Gebrauch übergeben wird;[2] bei der Weihe einer Kathedrale wird volkstümlich auch der Begriff Domweihe verwendet. Eine Kirchweihe findet statt, wenn eine neuerbaute Kirche erstmals als Gotteshaus in Dienst genommen wird oder auch z. B. nach einer Renovierung.
Dieser Artikel behandelt zum Teil auch die Namensgebung von Kirchen in verschiedenen Konfessionen. Für die römisch-katholische Kirche siehe auch Titulus ecclesiae und Patrozinium.