Dieser Artikel behandelt den Begriff des Konsortiums als allgemeinwirtschaftlichen Begriff. Die spezielle Verwendung in der Schifffahrt findet sich unter
Konsortium (Seefahrt), die in der Mikrobiologie unter
Konsortium (Mikrobiologie).
Ein Konsortium (von lateinisch consortium;[1] seltener auch Syndikat genannt, von französisch syndicat[2]) ist ein Unternehmenszusammenschluss mehrerer rechtlich und wirtschaftlich selbständig bleibender Unternehmen zur zeitlich begrenzten Durchführung eines vereinbarten Geschäftszwecks. Die Mitglieder eines Konsortiums werden auch Konsorten genannt.[3]
- ↑ Konsortium. In: Duden; abgerufen am 27. Februar 2016.
- ↑ Syndikat. In: Duden; abgerufen am 27. Februar 2016.
- ↑ Konsorte. In: Duden; abgerufen am 27. Februar 2016.