Korporatismus (auch Korporativismus; von lateinisch corporativus ‚einen Körper bildend‘) ist ein politikwissenschaftlicher Fachbegriff zur Bezeichnung verschiedener Formen der Beteiligung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen an politischen Entscheidungsprozessen. Unterschieden wird zunächst der autoritäre und der liberale Korporatismus. Der autoritäre Korporatismus bezeichnet eine erzwungene Einbindung von wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Gruppen in autoritäre Entscheidungsverfahren, wie sie vorwiegend im Konzept des Ständestaates (Korporationenstaates) vorkommen. Der liberale Korporatismus bezeichnet die freiwillige Beteiligung gesellschaftlicher Organisationen.[1]