Als (gewerblichen) Mittelstand werden im deutschsprachigen Raum – je nach gewählter Definition – die Gesamtheit aller Unternehmen bezeichnet, die als kleines oder mittleres Unternehmen gelten (nicht mehr als 500 Beschäftigte und nicht mehr als 50 Mio. € Jahresumsatz), oder bei denen noch mindestens ein wirtschaftlich unabhängiges Gründungsmitglied beteiligt ist. Eine allgemein gültige und akzeptierte Definition gibt es nicht.[1][2]
Der Ausdruck aus der Ständegesellschaft bekam diese Hauptbedeutung erst in jüngeren Jahren. Im Duden steht er noch im Jahre 2001 für die Mittelschicht.[3] Besonders in der Schweiz wird er weiterhin so benutzt.
Mangels äquivalenter Übersetzungen hat das Wort als Lehnwort mittelstand in die englische und spanische Sprache Eingang gefunden.