Als Parallelklang bezeichnet man in der musikalischen Funktionstheorie Akkorde, die auf den Nebenstufen einer Tonart gebildet und als terzverwandte Vertreter der Hauptfunktionen (Tonika, Dominante, Subdominante) interpretiert werden. Die Grundtöne paralleler Akkorde liegen analog zu den Paralleltonarten in Durtonarten eine Terz unter, in Molltonarten einer Terz über dem Grundton der jeweiligen Hauptfunktion.
In der Schreibweise der Funktionstheorie werden dabei Dur-Klänge immer mit Großbuchstaben bezeichnet, Moll-Klänge mit Kleinbuchstaben.
Bei der leitereigenen Terzverwandtschaft ist das Tongeschlecht des Parallelklangs stets gegensätzlich zum Ausgangsklang:
Da in der Dur-Moll-Tonalität für die Dominantfunktion eines Akkords der Leitton zur Tonika funktionsbestimmend ist, bezieht sich die Dominantparallele in Moll in der Regel auf die durch Hochalteration der Terz gebildete Dur-Dominante:
Die Durparallele eines Mollakkords in dominantischer Funktion ist unter Vorbehalten in einem modalen Kontext möglich:
Wenn chromatisch veränderte (alterierte) Terzen verwendet werden, können auch gleichgeschlechtliche Parallelklänge als Variantklänge auftreten; man spricht dann von „erweiterter“ Tonart. Beispiele:
Eine andere Art von terzverwandten Nebendreiklängen sind die Gegenklänge.