Die Pari-passu-Klausel (lateinisch pari passu, „im gleichen Schritt“; Gleichrangerklärung) ist eine Vereinbarung in Form einer Klausel in Anleihebedingungen oder in Kreditverträgen, die auf den Gleichrang gegenwärtiger und künftiger unbesicherter Forderungen gegen einen Schuldner abzielt. Sie gehört zu den Non-Financial Covenants. Pari-passu-Klauseln sind international weit verbreitet, können aber je nach betroffener Rechtsordnung unterschiedliche oder gar keine Wirkungen entfalten.