Das Parlement [Rechtsprechung im mittelalterlichen und vorrevolutionären Frankreich. Das französische Wort parlement (hieß ursprünglich ,Rede, Gespräch, Diskussion‘, abgeleitet von parler, ,sprechen‘) bezeichnete seit der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts speziell auch die königlichen Gerichtssitzungen (lateinisch curia regis, französisch la cour du roi bzw. la cour de parlement). Um 1300 wurde in Paris für Berufungen gegen die Urteile der Baillis und Seneschalle (königliche Gerichtsbeamte) ein ständiger höchster Gerichtshof errichtet. Dieser behielt den Namen la cour de parlement, der mehr und mehr zu le Parlement verkürzt wurde. Die Bezeichnung wurde dann auch für die zwölf weiteren gleichartigen obersten Gerichtshöfe verwendet, die später nach seinem Muster in den einzelnen Provinzen, z. B. in Rouen für die Normandie, in Vannes für die Bretagne, in Toulouse für das Languedoc usw. eingerichtet wurden.
] war eine Institution der