Patrozinium

Mariensäule und Dom zu Unserer Lieben Frau, der „Frauenkirche“ zu München

Als Patrozinium (von lateinisch patrocinium ‚Beistand‘) wird die Schutzherrschaft eines Heiligen über eine Kirche bezeichnet. Der Begriff wird im deutschen Sprachgebrauch weitgehend mit dem Rechtsbegriff des titulus ecclesiae („Kirchentitel“) gleichgesetzt.[1]

Als „Patrozinium“ wird auch das „Titelfest“ oder „Patronatsfest“ bezeichnet, das am liturgischen Gedenktag des Schutzpatrons begangen wird, dessen Titel eine Kirche trägt (der Titelheilige). Ist eine Kirche nicht einem Heiligen, sondern einem Glaubensgeheimnis gewidmet, spricht man auch vom „Titularfest“. Es hat für die betreffende Kirche den liturgischen Rang eines Eigen-Hochfestes.[2] Das Patronatsfest wird in katholischen Gegenden mitunter mit einer Prozession und einem Volksfest begangen.

In zahlreichen Kirchen beeinflusste das Patrozinium das äußere und innere Bildprogramm.

  1. Andreas E. Graßmann: Das Patrozinium. Eine kirchenrechtliche Darstellung mit besonderer Berücksichtigung des titulus ecclesiae gemäß c. 1218 CIC/83. Frankfurt a. M. u. a. 2017, S. 255, 280.
  2. Verzeichnis der liturgischen Tage nach ihrer Rangordnung I.4.c) In: Grundordnung des Kirchenjahres, 2. Kapitel [1]

Patrozinium

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