Personenbeweise (oder Personalbeweise) sind Beweise für den Nachweis einer Tat oder einer Täterschaft für die Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) sowie für das zuständige Gericht. Personalbeweise dienen der Sachverhaltsfeststellung durch Bekundungen von Personen und bestehen aus Aussagen bei Vernehmungen der Verfahrensbeteiligten und der Zeugen. Wichtige Personalbeweise sind die Einlassungen des Beschuldigten, etwa das Geständnis, Aussagen von Sachverständigen oder die Zeugenaussage unter Eid. Abgegrenzt wird gegenüber dem Sachbeweis.