Praetur

Die Praetur (lateinisch praetura; eingedeutscht auch Prätur) war die wichtigste Gerichtsmagistratur in der römischen Republik. Seine Legitimation zur Aufgabenbewältigung in der Rechtsprechung (iurisdictio) speiste sich aus magistratischem imperium. Im Regelfall war es das dritte Amt nach der Quästur und der Ädilität, dies wurde aber erst spät fixiert. Die Amtsinhaber wurden praetores (Prätoren) genannt. Ein Prätor als Inhaber der Praetur übte eines der höheren Ämter der römischen Ämterlaufbahn, des cursus honorum, aus. Ebenso wie das Konsulat war die Praetur mit einem imperium ausgestattet, so dass ihre Inhaber auch als Feldherren unter eigenen Auspizien und als Statthalter fungieren konnten. Prätoren wurden während der Zeit der Römischen Republik vom Volk in den Zenturiatskomitien für die Dauer von einem Jahr gewählt, ab der Kaiserzeit vom römischen Senat bestimmt. In der Spätantike bestand die Praetur als reines Ehrenamt fort.

Der Gerichtsmagistrat durfte Rechtsregeln aufstellen und Verfahrensvorschriften (edictum perpetuum) festlegen, allerdings führte er die Prozesse nicht selbst. Seine Aufgabe bestand darin, festzustellen, ob die Rechtsordnung für den Anspruch, den der Kläger erhob, eine Rechtsgrundlage hat. Bejahendenfalls überwies er den Fall mit einer umschreibenden Formel (vgl. Legisaktionenverfahren, Formularprozess) an den streitentscheidenden Richter (iudex), der zusammen mit seinem Beratungsstab, dem consilium, den Fall verhandelte und das Urteil sprach.

In der frühen Neuzeit kam das Amt des Prätoren wieder auf. Ein Prätor war dann stellvertretend mit Aufgaben der Regierung betraut.


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