Ein Ratsmitglied (veraltet auch Ratsherr bzw. Ratsherrin / Ratsfrau, im mittelalterlichen Deutschland auch Ratmann, im 18./19. Jahrhundert auch Ratsverwandter[1]) ist Abgeordneter in der Stadtvertretung einer Kommune (also in Deutschland meist im Stadtrat bzw. Gemeinderat).
Das Ratsmitglied ist in der Regel auch Mitglied einer Partei oder Wählergruppe; nur selten werden Ratsmitglieder als Einzelbewerber gewählt. In der Ratsarbeit dient das Ratsmitglied in meist mehreren Ratsausschüssen, die dem gesamten Rat Entscheidungsvorlagen vorbereiten.