Rechenschaft

Rechenschaft (englisch accountability) ist ein in vielen Fachgebieten unterschiedlich verwendeter Begriff, mit dem allgemein die Erklärung eines sozialen Akteurs über dessen vorausgegangenen Entscheidungen, Handlungen und Unterlassungen verstanden wird.

Das mitteldeutsche „rechinschaft“ tauchte erstmals um 1401 auf und bedeutete so viel wie „Berechnung, Abrechnung“.[1] Martin Luther verwendete es in seiner Rechtfertigungslehre in den Disputationen zwischen dem 11. September 1535 und 1. Juni 1537, die sich auf den rechtfertigungstheologischen Zentralsatz aus Röm 3,28  als „Rechtfertigung des eigenen Handelns“ beziehen.[2]

Wegen der heutigen Interdisziplinarität des Begriffes und der unterschiedlichen Ziele einzelner Fachgebiete gibt es für die Rechenschaft keinen einheitlichen Begriffsinhalt.[3] Aus den unterschiedlichsten Definitionen lassen sich jedoch gemeinsame Attribute ableiten. Dazu gehört die (verbale) Erklärung über ein (normabweichendes) Ereignis, die von einem sozialen Akteur einem anderen Akteur gegenüber abgegeben wird. Werden jedoch normabweichende Tatsachen in den Vordergrund gestellt, so gilt das Unterlassen (Nichtvornahme einer Entscheidung, die hätte getroffen werden müssen) als Ereignis.

  1. Hermann Paul, Deutsches Wörterbuch: Bedeutungsgeschichte und Aufbau unseres Wortschatzes, 1992, S. 785
  2. Helmar Junghans (Hrsg.), Luther nach 1530: Theologie, Kirche und Politik, August 2002, S. 214
  3. Max Kury, Abgabe von Rechenschaft zum Wiederaufbau von Vertrauen, 2014, S. 44

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