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Schwarzbau

Als Schwarzbau wird ein Bauwerk bezeichnet, das illegal errichtet wurde, etwa weil es gegen Vorgaben des Baurechts verstößt, eine Baugenehmigung fehlt oder von letzterer grob abgewichen wurde.[1][2] Es ist zum Teil möglich, dass Schwarzbauten im Nachhinein legalisiert werden oder aufgrund einer amtlichen Verfügung abgerissen werden müssen.

  1. Schwarzbau, der. In: DWDS – Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, archiviert vom Original am 30. Mai 2020; abgerufen am 30. Mai 2020: „Schwarzbau · ohne Baugenehmigung (errichtet)“
  2. schwarz-. In: Duden. Archiviert vom Original am 30. Mai 2020; abgerufen am 30. Mai 2020.

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