Als Sparren oder Dachsparren bezeichnet man in Dachkonstruktionen die Träger, die von der Traufe zum First verlaufen und die Dachhaut tragen. In der Aufsicht sind sie üblicherweise rechtwinklig zur Traufe und zum First angeordnet.[1] Der Dachsparren kommt entweder als geneigter Einfeldträger oder geneigter Mehrfeldträger, jeweils mit oder ohne Kragarm vor, z. B. in Verbindung mit einem Sparrenhalter am Sparrenfuß.[2] Die Sparren übertragen die Dachlasten im Sparren- und Kehlbalkendach mit einer Holzverbindung wie Loch und Zapfen mit Holznagel auch mit Versatz oder nur mit Versatz wie Stirnversatz, Fersenversatz oder Doppelversatz auf die Dach- bzw. Bundbalken oder auf ein Betonwiderlager mit Fußschwelle und angenagelter oder verbolzter Knagge. Anders im Pfettendach da wird die Dachlast mit einem v-förmigen Ausschnitt wie Kerve, Kerbe oder Sattel auf die Pfetten übertragen. Beim Abbinden werden Sparren aus Vollholz so gelegt, dass ihr Stammende an der Traufe und ihr Zopfende an der First liegt. Der Sparrenquerschnitt bei historischen Dächern ist meist quadratisch oder leicht rechteckig stehend. Seit dem 19. Jahrhundert werden Sparren wegen ihrer Biegebeanspruchung überwiegend mit stehendem Querschnitt (hochkantig) eingebaut.[3] Als Verbindung dient bei traditionellen Konstruktionen ein Sparrennagel, zusätzlich ist jeder dritte Sparren an seinen Auflagerpunkten durch Laschen, Zangen, Bolzen bzw. Holz-Verbinder z. B. Sparrenpfettenanker mit den Pfetten zu verbinden.[4]
Insbesondere im süddeutschen Sprachraum werden auch Dachhauttragende Dachschräghölzer, als Rofen oder seltener als Rafen bezeichnet, die aber keine Hölzer der Dachkonstruktion sind. Im Gegensatz zu den Sparren sind Rofen nicht selbsttragend, sind im Firstbereich an zusätzlichen Hölzern meist mit Holznägeln aufgehängt, haben keine Verbindung zur Gegenseite, liegen ohne Kerven oder Sättel auf Rähm und Schwelle auf und haben keinen Horizontalschub nach außen.[5][6][7][8]