Die Steinigung (lateinisch lapidatio, von lapis ‚Stein‘) ist eine jahrtausendealte Art der Hinrichtung. Das oft bis zur Hüfte oder unter die Brust eingegrabene Opfer wird dabei von Menschengruppen durch Steinwürfe auf seinen Kopf und Oberkörper getötet.
Diese Praxis war im Altertum als gesellschaftliche Form der Rache verbreitet, die einer Gruppe die sofortige Tötung eines Opfers ermöglichte.[1]
Auch Tiere, die Menschen getötet hatten, wurden gesteinigt.[2]
Sie wird heute in einigen vom Islam geprägten Staaten und Regionen ausgeübt, sei es nach Urteilen eines Rechtsorgans (Monarch oder Gericht) oder als Mittel der Lynchjustiz. Darunter sind Afghanistan, die indonesische Provinz Aceh,[3] der Iran, der Irak, Jemen, Nigeria, Pakistan, Somalia, Sudan, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate.[4] In Brunei wurde sie im Jahre 2014 wieder eingeführt.[5]
Diese als besonders grausam geltende und relativ langsame Hinrichtungsart verstößt gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, deren Verbot der Folter und grausamer erniedrigender Strafen (Art. 5) in den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Art. 7) aufgenommen und durch die UN-Antifolterkonvention konkretisiert wurde. Steinigung für Tatbestände wie Ehebruch bricht zudem das Verhältnismäßigkeitsprinzip.[6]