Trampbusse sind Teil des normalen Linienverkehrs im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Sie bieten zusätzlich die Möglichkeit, entlang des Linienweges auf Anforderung auch zwischen den Haltestellen oder gar abseits des Linienweges Fahrgäste aussteigen zu lassen. Unter Umständen ist auch ein Einstieg nach Handzeichen vom Straßenrand aus möglich. Trampbusse sind insbesondere in dünnbesiedelten Bereichen oder zu Zeiten mit schwacher Verkehrsnachfrage eine sinnvolle Ergänzung des Angebots. Diese Möglichkeiten können auch für den Nachtverkehr genutzt werden, da viele Fahrgäste in der Dunkelheit keine langen Fußwege zurücklegen möchten. Ähnliche Angebote können Anruflinien, insbesondere Anrufsammeltaxen, bieten, die ihre Fahrgäste bis vor die Haustür befördern.
Allerdings erfordern Linienverkehre nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) grundsätzlich feste Haltestellen – Trampbusse sind demnach also nicht zulässig. Nach § 2 (7) PBefG ist aber eine zeitlich auf vier Jahre befristete Genehmigung zur praktischen Erprobung neuer Verkehrsmittel möglich. Nach dieser Experimentierklausel wurden von 1990 bis 1994 bei der Pinneberger Verkehrsgesellschaft (PVG) und von 1991 bis 1995 im Regionalverkehr in Schleswig-Holstein Trampbusse getestet. Bis 2012 wurden beim Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON) Trampbusse erprobt.[1]