Eine Urheberrechtsverletzung ist ein Verstoß gegen die Urheberrechte.
Gemeint ist damit in der Regel ein Verstoß gegen die im deutschen Urheberrechtsgesetz definierten Verwertungsrechte oder die Aneignung eines fremden Werkes unter eigenem Namen (Plagiat genannt). Ein häufiger Verstoß besteht in einer rechtswidrig hergestellten oder verbreiteten Kopie von urheberrechtlich geschützten – meist elektronischen – Medien. Diese Kopien werden in Anlehnung an den jahrhundertealten Begriff Raubdruck häufig Raubkopie genannt. Daneben existiert die umgangssprachliche Bezeichnung Schwarzkopie, gemeint ist eine gegen das Urheberrecht verstoßende illegale Kopie. Bei den Medien kann es sich um Filme, Musikstücke, Bücher, Computerprogramme (Software), Datenbanken oder anderes urheberrechtlich geschütztes Material handeln. Dabei unterbleibt die Bezahlung des Urhebers oder des Rechteinhabers, die beim Kauf einer legalen Kopie in der Regel zu erfolgen hat.
Andere Urheberrechtsverletzungen können zum Beispiel in der Änderung eines Werkes oder seines Titels liegen. Unberechtigte Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes ist ebenfalls ein Verstoß gegen das Urheberrecht.
Geschichtlich ist die Urheberrechtsverletzung eine relativ neue Erscheinung, da das Urheberrecht erst im 20. Jahrhundert den heutigen Schutz erreichte. Vorher waren z. B. das Abschreiben oder Nachdrucken von Büchern, die Übernahme von Liedern eines Sängers durch die Allgemeinheit oder andere Musiker, die Ausgestaltung eines Erzählstoffes durch diverse Autoren in unterschiedliche Richtungen relativ normale Vorgänge, die in einem gewissen Umfang geduldet wurden. Ein Eigentumsrecht bestand grundsätzlich nur an den materiellen Trägern – z. B. an einem Buch als Gegenstand – nicht an den Inhalten. Allerdings gab es seit langem auch den Begriff des Plagiats, der sich zum Beispiel auf die Übernahme fremder Texte bezog und entsprechend geächtet werden konnte.
Durch neue Techniken nahmen die wirtschaftlichen Folgen von widerrechtlichen Kopien immer größere Dimensionen an. Besonders erwähnenswert ist dabei das seit den 1990er Jahren auch im privaten Umfeld leicht mögliche Kopieren digitalen Ausgangsmaterials, welches eine 1-zu-1-Kopie ohne Qualitätsminderung mit geringem Zeit- und Materialaufwand erlaubt. Zugleich sind aber Urheberrechtsverletzungen teilweise auch leichter nachweisbar geworden.