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Vollzugslockerung
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Unter Lockerungen des Vollzuges (kurz Vollzugslockerung oder Lockerung genannt) versteht man die Möglichkeit, dass Personen, die in einer Vollzugseinrichtung untergebracht sind, diese Einrichtung unter bestimmten Bedingungen für eine begrenzte Zeit verlassen dürfen.[1][2]
↑Peter Höflich, Wolfgang Schriever, André Bartmeier: Vollzugslockerungen, §§ 11, 12, 35, 36. In: Grundriss Vollzugsrecht. Springer-Lehrbuch, Heidelberg 2014, S. 131–133
↑Helmut Pollähne: Das Maß des Freiheitsentzugs (Vollzugslockerungen). In: Helmut Pollähne, Heinz Kammeier (Hrsg.): Maßregelvollzugsrecht. 4., überarbeitete Auflage. De Gruyter, Berlin / Boston 2018, ISBN 978-3-11-035200-9, S.229–306.