Votivgabe

Umgang mit Votivbildern in der Gnadenkapelle Altötting

Votivgaben oder Votive (von lateinisch vovere, ‚geloben‘) sind Gegenstände, die aufgrund eines Gelübdes bzw. Verlöbnisses[1] als symbolische Opfer öffentlich einer überirdischen Macht dargebracht werden. Dies geschieht insbesondere für die erfolgte oder gewünschte Rettung aus einer Notlage und häufig an einer kultischen Stätte.

In der katholischen Kirche waren besonders im Barock Votivbilder (Votivtafeln) verbreitet, die die wundersame Errettung aus einer Notsituation darstellten und mit dem schriftlichen Hinweis ex voto (lat. ‚wegen eines Gelübdes‘, von votum, ‚Gelübde‘) versehen waren.

Statuetten und anatomische Figuren, etwa eine veräußerte Krankheit, eine betroffene Körperstelle oder eine medizinische Behandlungsmethode darstellend, die an einem heiligen Ort abgestellt werden, werden auch im Deutschen als Exvoto[2] (oder Ex-voto) bezeichnet und wurden auch häufig aus Wachs gegossen.[3]

Das zu einer Votivgabe führende Gelübde bezeichnet man als Votation, die das Gelübde ablegende Person als Votanten. Als Votivschatz bezeichnet man sowohl die Gesamtheit der an einem kultischen Ort gesammelten Votivgaben als auch einen archäologischen Fund, der hauptsächlich aus Votivgaben besteht.

  1. salzburgmuseum.at (Memento vom 30. August 2013 im Internet Archive)
  2. Duden: (das) Exvoto.
  3. D. Chabard (Hrsg.): Medizin im gallisch-römischen Altertum. La médecine dans l’antiquité romaine et gauloise. Exposition par le Museum d’histoire naturelle et le Musée Rolin dans le cadre du Bimillénaire de la Ville d’Autun. Musée d’Histoire Nauturelle, Ville d’Autun 1985 / Stadt Ingelheim/Rhein 1986, S. 12 f. (Die gallisch-römischen Ex-votos) und 32.

Votivgabe

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