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Wahlkapitulation

Als Wahlkapitulation (capitulatio caesarea) wird seit dem Mittelalter ein schriftlicher Vertrag bezeichnet, in dem ein Kandidat Zusagen für den Fall seiner Wahl machte, in dem aber auch seine Kompetenzen genau geregelt und seine Machtbefugnisse eingeschränkt werden konnten. Die schriftliche Vereinbarungen trafen die Kandidaten vor der Wahl mit dem Wahlgremium und mussten sie anschließend nochmals bekräftigen.[1] „Kapitulation“ im frühneuzeitlichen Sprachgebrauch meint nicht Unterwerfung, sondern einen in Kapitel gegliederten Vertrag. Die deutschen Wahlkapitulationen bildeten im Heiligen Römischen Reich einen einheitlichen, im umfassend normierenden Verfassungstext avant la lettre, d. h. ihrer Zeit weit voraus.[2]

  1. Peter Zürcher: Wahlkapitulationen In: Historisches Lexikon Bayerns publiziert am 28. Juli 2010;
  2. Wolfgang Burgdorf: „Quint-Essenz aller Reichsgesetze“ In: Akademie Aktuell 25 04-2011

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