Eine allgemeine Wahlpflicht verpflichtet die Wahlberechtigten zur Teilnahme an einer Wahl, beispielsweise zu einem Parlament oder zu einem Gremium an einer Universität. Bei der verpflichtenden Teilnahme an einer Abstimmung, beispielsweise einem Referendum, wird entsprechend von Stimmpflicht gesprochen. Bei Wahlen und Abstimmungen werden im Regelfall Verzeichnisse der teilnahmeberechtigten Personen geführt, um unberechtigte Personen ausschließen und Mehrfachteilnahmen verhindern zu können. Diese Listen werden üblicherweise auch herangezogen, um die Befolgung der Wahl- beziehungsweise Stimmpflicht zu kontrollieren.