Als Wechselmodell[1], Pendelmodell oder Paritätische Doppelresidenz werden Regelungen zur Betreuung gemeinsamer Kinder bezeichnet, wenn diese nach einer Trennung ihrer Eltern in beiden Haushalten maßgeblich wohnen. Lebt das Kind zu annähernd gleichen Zeitanteilen in beiden Haushalten, so spricht man auch vom paritätischen Wechselmodell.