Die Zulassungsbescheinigung ist in Deutschland und in Österreich eine amtliche Urkunde über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Inhalte der Zulassungsbescheinigung sind:[1]
Die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Person ist lediglich der Halter des Fahrzeugs. Dieser kann – muss aber nicht – mit dem Eigentümer oder Besitzer identisch sein. Deshalb wird auf der Zulassungsbescheinigung Teil II (Feld C.4c) klargestellt, dass deren Inhaber nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen wird.
Die Zulassungsbescheinigung wurde aufgrund der Richtlinie 1999/37/EG des Rates vom 29. April 1999 über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge[2] bis zum Jahr 2005 in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union eingeführt, um die unterschiedlichen nationalen Zulassungsprozeduren zu vereinheitlichen sowie den Datenschutz zu verbessern. Beispielsweise enthielt der frühere deutsche Fahrzeugbrief Namen und Wohnort von bis zu sechs Vorhaltern und die Zeiten in welchen diese Halter des Fahrzeugs wahren. In Österreich waren ehemals die Reihe der Vorbesitzer der Zulassung mit Name, Adresse und Zeitraum im Typenschein eingetragen.
Die Zulassungsbescheinigung besteht entweder aus einem Teil oder aus zwei Teilen (Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 1999/37/EG). Tatsächlich weichen die Zulassungsbescheinigungen in den einzelnen Mitgliedstaaten – mitunter sogar innerhalb dieser – zum Teil erheblich voneinander ab. Das französische certificat d'immatriculation beispielsweise besteht anders als in Deutschland nur aus einem Teil.[3] Auch werden die Daten nicht europaweit einheitlich geschützt.