Eine Zweitmeinung ist ein interdisziplinärer Begriff, der sich auf die erneute Beurteilung eines Sachverhalts durch eine zusätzliche Person bezieht.
Es wird grundsätzlich angenommen, dass die zweite Partei, die das Urteil erlässt, über die erforderliche Kompetenz im betreffenden Fachgebiet verfügen sollte. Zusätzlich könnte sie auch eine höhere Autorität, eine höhere Hierarchie oder ein spezifisches Fachwissen in dem zu konsultierenden Bereich besitzen.[1]