Der Begriff Abseite wird im Bauwesen für mehrere verschiedene Arten von Nebenräumen verwendet: 1) als ältere Bezeichnung für Seitenschiff; 2) im Hausbau bei mehrschiffigen Innengerüstbauten mit niedrigeren Außenwänden als Kübbung; 3) als Nebengebäude oder Nebenflügel eines Hauptbaus.[1] Außerdem versteht man unter Abseite im ausgebauten Dach den außen am Dachfuß abgeteilten Teil des Dachbodens.[2]
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