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Adjektizische Klagen

Die adjektizischen Klagen („Überleitung“ einer Klage auf den Gewalthaber; seit der Zeit der Glossatoren als actiones adiecticiae qualitatis zusammengefasst) sind ein Sammelbegriff für streitige Rechtsfälle, bei denen im römischen Recht Schuldverhältnisse auseinandergesetzt wurden, bei denen Dritte Verfahrensbeteiligte waren. Die Klagen dienten der Beilegung von Streitigkeiten aus Verbindlichkeiten (negotia gesta), die Gewaltunterworfene eingegangen waren, für die aber deren Gewalthaber (domini) unmittelbar selbst hafteten.[1]

Eingeführt wurden die Klagen wohl während der Kaiserzeit im 2. Jahrhundert durch die Prätoren,[2] weshalb sie dem Honorarrecht zuzuordnen sind.

  1. Jan Dirk Harke: Römisches Recht. Von der klassischen Zeit bis zu den modernen Kodifikationen. Beck, München 2008, ISBN 978-3-406-57405-4 (Grundrisse des Rechts), § 6 Rnr. 4–10 (S. 75–79).
  2. Iwan von Müller (Begr.), Walter Otto, Hermann Bengtson (Forts.), Max Kaser (Verf.): Handbuch der Altertumswissenschaft (10,3,3,1. Das altrömische, das vorklassische und klassische Recht. 1955.) § 141 (Haftung aus Geschäften der Gewaltunterworfenen und Angestellten); S. 505–508

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