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Altlast

Unsachgemäße Lagerung auf einer Industriebrache

Der Begriff Altlast bezeichnet im Umweltschutz und der Raumplanung einen abgrenzbaren Teil der Erdoberfläche, der infolge früherer menschlicher Tätigkeiten gesundheits- oder umweltschädliche Veränderungen des Bodens (Bodenkontamination) oder des Grundwassers (Grundwasserverschmutzung) aufweist, wodurch die durch Rechtsnormen geschützte Mindestqualität nicht mehr gegeben ist.

Laufende Betriebe unterliegen meist einem strengen Umweltmonitoring, sodass sich keine Altlasten ansammeln dürften.


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